Anfrage Gabionenmauer "An der Laubhütte" mit Antwort

  • Veröffentlicht am: 7. Juli 2021 - 15:00

Anfrage Buchenhecke Gartenbauschule

Der Bebauungsplan 1734 „Westlich Gartenbauschule“ legt fest, dass das Baugebiet westlich und südlich begrenzenden Hainbuchenhecken als „markantes landschaftsprä­gendes Element“ zu erhalten ist. Die Verwaltung hatte in ihren Antworten auf unsere Anfragen 2016 und 2019 erklärt, dass die im Bereich der Grundstücke „An der Laubhütte 11-13“ entlang der Stadtbahntrasse errichtete Mauer aus Gabionen dem B-Plan widerspricht und unzulässig ist. (DS Nr. 15-2340/2016 F1 und 15-1261/2018 F1)

Leider ist festzustellen, dass der in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geforderte Rückbau der Mauer und die Wiederherstellung der durchgängigen Hainbuchenhecke immer noch nicht erfolgt sind.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der Sachstand des Verfahrens?

2. Wann ist mit einem Rückbau der Gabionenmauer sowie einer Wiederherstellung der Hecke zu rechnen?

 

Antwort der Verwaltung:

zu 1.: Die Bauherrin und Grundstückseigentümerin hatte über Genehmigungen und Befreiungen eine nachträgliche Genehmigung der Gabionenmauer angestrebt. Zuletzt wurde eine zusätzliche Hecke südlich der Mauer beantragt. Dieser Antrag wurde aus bekannten Gründen abgelehnt, einem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden. Daraufhin hat die Bauherrin Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und über dieses Verfahren einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser entsprach jedoch 1:1 dem zuvor abgelehnten Antrag und kam daher nicht zustande. 

Die Klage wurde mittlerweile zurückgezogen. Damit fällt die gesamte Angelegenheit auf das ursprüngliche Ordnungswidrigkeitsverfahren zurück. Dessen Fortführung ist aufgrund personeller Engpässe im Bereich Bauordnung derzeit nicht absehbar.

zu 2.: Ein Termin oder Zeitraum für den Rückbau der Mauer und die vollständige Wiederherstellung der Hecke kann derzeit nicht genannt werden.

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