Anfrage an die Verwaltung: Anzahl Bewerbungen Kinder 5. Klasse an weiterführenden Schulen, außer Gymnasien, im Stadtgebiet Hannover

  • Veröffentlicht am: 23. Februar 2022 - 12:15

Antwort der Verwaltung auf die

Anfrage Anzahl Bewerbungen Kinder 5. Klasse an weiterführenden Schulen, außer Gymnasien, im Stadtgebiet Hannover

Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 10.02.2022

TOP 7.2.2.

Zur Entscheidung über die Erweiterung der OBS Heisterbergschule ist von Bedeutung, wie hoch der Bedarf an der jeweiligen Schulform ist. Das ist ausschließlich über die Bewerberzahlen für die 5. Klassen ermittelbar. Dazu ist ein Abgleich der Anmeldungen (SOLL) mit den tatsächlich vorhandenen Schulplätzen (IST) vorzunehmen.

Wir fragen die Verwaltung:



1. Wie viele Bewerbungen (Erstwunsch) zur 5. Klasse in den weiterführenden Schulen, außer Gymnasien, gab es zum Schuljahr 2021/2022 (SOLL). Bitte differenziert nach OBS, IGS ohne Oberstufe, IGS mit Oberstufe.



2. Wie viele Schulplätze standen für die 5. Klassen in den weiterführenden Schulen, außer Gymnasien, zum Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung (IST). Bitte differenziert nach OBS, IGS ohne Oberstufe, IGS mit Oberstufe.



3. Welches Saldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Bewerbungen und der vorhandenen Plätze für die 5. Klassen in den weiterführenden Schulen, außer Gymnasien, zum Schuljahr 2021/2022. Bitte differenziert nach OBS, IGS ohne Oberstufe, IGS mit Oberstufe.

Antwort der Verwaltung:



Allen schulplanerischen Maßnahmen liegen detaillierte Bedarfsermittlungen und Prognosen für die nächsten zehn Jahre zugrunde.



Diese basieren auf der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung, also der zu erwartenden Anzahl der Schüler*innen, dem Anwahlverhalten der Familien, der Anzahl der Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie der Entwicklung der Verteilung der Schüler*innen auf die Schulformen im Verlauf der Sekundarstufe I (Schulformwechsel).



Die reine Anwahl im Jahrgang 5 ist daher nur ein Baustein einer zuverlässigen Schulentwicklungsplanung.



Der Schulträger kann keine Angaben zur Anzahl der Anmeldungen („Bewerbungen“) an den einzelnen Schulformen machen. Die Anmeldungen im 5. Jahrgang erfolgen in den Schulen und auch die Entscheidung über die Aufnahme der Schüler*innen oder ein eventuelles Losverfahren treffen ausschließlich die Schulleitungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.



Die LHH ist dafür verantwortlich, in den Regelschulen ausreichende Platzkapazitäten für alle Schüler*innen vorzuhalten sowie insgesamt ein bedarfsgerechtes Schulplatzangebot. Die Anmeldezahlen werden von den Schulleitungen erfasst und nur zum Zweck der Verteilung in der sog. Verteilerkonferenz der LHH übermittelt.



Im Folgenden werden daher die Daten der Verteilung der Schüler*innen auf Grundlage der Erhebung der Amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2021/22 dargestellt.

-> siehe dazu die Veröffentlichung im Sitzungs-Management der Stadt Hannover: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0322-2022F1