Gartenstraße Ahlem Verkehrssicherheit & Antwort der Verwaltung
von Nils Reglitz Bezirksratssitzung 11.6.21
Verkehrssicherheit in der Gartenstraße Höhe Einzelhandelsmärkte
In diesem Abschnitt der Gartenstraße gibt es nur auf der östlichen Seite, unterbrochen durch die Zufahrt zu Rossmann einen schmalen Bürgersteig von 1,25m Breite. Zu-Fußgehende sind deshalb gezwungen, die Straße zu benutzen, um an einander mit Abstand vorbeizukommen, und die Straße zu queren, um den Lidl zu erreichen. Viele gehen bereits auf der Straßenseite ohne Bürgersteig zum Lidl. Dazwischen bewegen sich Radfahrende. Gleichzeitig dient die Gartenstraße als einzige PKW/LKW-Zufahrt zu den beiden Märkten und ihren Parkplätzen. Zu bestimmten Zeiten liegt hier eine Verkehrsdichte vor, für die der Straßenraum in keiner Weise ausgestattet ist und die höchste Aufmerksamkeit von allen Beteiligten erfordert.
Anfang April ereignete sich in diesem Bereich ein Fahrradunfall, bei dem eine Radfahrerin auf dem Weg zu Rossmann anscheinend von einem Pkw geschnitten wurde. Zitat Polizeimeldung: „Kurz vor dem Erreichen des Drogeriemarktes irritierte sie womöglich ein unmittelbar vor ihr abbiegender PKW“. (https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Fahrradunfall-in-Hannover-Frau...) Nach Berichten von Bürger/innen kommt es im Bereich der Zufahrten immer wieder zu knappen Begegnungen zwischen Autos und Fußverkehr („… fasst über die Füße gefahren“). Zu-Fußgehende werden angehupt, wenn sie nicht schnell genug die Straße verlassen.
In dem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) Wie bewertet die Verwaltung die kritische Verkehrssituation in diesem Bereich, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr?
2.) Welche Möglichkeiten sieht sie, um dort die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und damit die Planungsversäumnisse der Vergangenheit zu heilen?
3.) Wie könnte dort eine Situation hergestellt werden, in der alle am Verkehr Teilnehmenden gleichberechtigt sind?
Antwort der Verwaltung:
zu 1.: Die beschriebenen Situationen in der Gartenstraße sind der Fachverwaltung bis dato
nicht bekannt. Es handelt sich offensichtlich zu großen Teilen um
Ordnungswidrigkeiten. Die Verwaltung empfiehlt eine zielgruppenorientierte
Präventionsarbeit und Überwachung durch die Polizei.
Die Verwaltung bewertet die verkehrliche Situation im Bereich der Gartenstraße Ahlem
jedoch als nicht kritisch. Nach Information der Polizeiinspektion Hannover, SG Verkehr
waren im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.04.2021 zwei Unfälle zu verzeichnen.
Die Verkehrsunfalllage ist demnach insgesamt äußerst unauffällig und Auffälligkeiten
bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit zu Fuß Gehenden und/oder
Radfahrenden liegen nicht vor. Bei dem zitierten Fahrradunfall am 01.04.2021 gilt die
verunglückte Pedelec-Fahrerin im Übrigen als alleinbeteiligt. Als ungünstig schätzt die
Verwaltung die generell fehlenden Fußverkehrsflächen auf den rundstücken beider
Märkte ein, die zu einer Mischung aller Verkehrsarten insbesondere in den
Grundstückszufahrten führen und höchste Aufmerksamkeit von allen
Verkehrsteilnehmern fordern.
zu 2.: Eine bauliche Verbesserung der Angebotsflächen für den Fußverkehr entlang der
Gartenstraße würde zu einer Reduzierung der Fahrbahnbreite führen, innerhalb derer
sich die regelmäßigen LKW der Marktbelieferung und PKW nicht mehr begegnen
könnten. Der Umbau der Gartenstraße als Mischverkehrsfläche mit gleichberechtigter
Nutzung der Verkehrsflächen für alle Verkehrsteilnehmer (Verkehrsberuhigter Bereich)
kann die Sicherheit für den Fußverkehr nicht verbessern. Ggf. ist zu prüfen, ob die
separierte, direkte Führung des Fußverkehrs von der Nebenanlage Heisterbergallee
zum Verbrauchermarkt LIDL auch am Drogeriemarkt Rossmann eingerichtet werden
kann oder ob der östliche Gehweg Gartenstraße unter Zuhilfenahme der
Gewerbefläche verbreitert werden kann. Der Radverkehr findet innerhalb der
Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn statt und ist dort im Mischverkehr möglich,
verträglich und erwünscht. Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
für den Radverkehr wurde vor einigen Jahren mit der Abhängung der nördlichen
Gartenstraße für den Kfz-Verkehr erreicht. Darüber hinaus gehende Absicherungen
des Radverkehrs sind nicht erforderlich.
zu 3.: Gleichberechtigung und Rücksichtnahme im Straßenverkehr müssen in erster Linie in
den Köpfen aller Verkehrsteilnehmer entstehen. Eine bauliche Veränderung von
Verkehrsflächen und/oder eine Beschilderung sind bekanntermaßen kein
ausreichendes Mittel, um den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern eine
zuverlässige und ausreichende Sicherheit gegenüber dem Kfz-Verkehr zu bieten.