Anfrage an die Verwaltung: Anfrage Geräusch Emission E-Ladestation
Im Stadtgebiet Hannover gibt es einige sog. Schnelladestationen (DC – Ladestationen) diese verursachen, gerade bei hohen Temperaturen, durch Ihre Lüftung eine ziemlich ausdauernde Geräuschkulisse. Diese Ladestationen sind meist 24 Stunden auch an Sonn- und Feiertagen frei zugänglich um E-Fahrzeuge zu laden. Wodurch es in Wohngebieten zu einer dauerhaften Geräuschbelästigung kommen kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Gibt es in der Landeshauptstadt Hannover für Ladestationen Grenzwerte zur Geräuschbelastung?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Geräuschimmissionen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen werden im Rahmen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) beurteilt. Die Immissionsrichtwerte sind darin für die jeweilige Art der baulichen Nutzung festgelegt. Die Richtwerte betragen z. B. in allgemeinen Wohngebieten nachts 40 dB/A, in Gewerbegebieten 50 dB/A.
Soweit die Werte nachweislich durch eine DC-Schnellladesäule überschritten werden, bestünde die Möglichkeit, ihre Ladeleistung nachts abzusenken, wodurch auch die erforderliche Kühlleistung und damit der Geräuschpegel sinken würde.
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage: https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2226-2022F1