Anfrage an die Verwaltung: Anfrage Gesperrter Fuß- und Radweg

  • Veröffentlicht am: 7. Juli 2022 - 15:43

Auf der Brücke über den Stichkanal Hannover – Linden in der Wunstorfer Landstraße, befindet sich seit längerer Zeit eine Baustelle. Aufgrund dieser Baustelle ist der Fuß- und Radweg stadteinwärts auf der linken Seite gesperrt.

Zur Zeit finden dort keine Bauarbeiten statt, noch ist zu erkennen, warum dieser Abschnitt überhaupt gesperrt wurde.

Aus der Bevölkerung erreichen uns immer wieder Meldungen, wo es aufgrund dieser Baustelle in diesem kurvigen, unübersichtlichen Bereich, zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Warum ist der Fuß- und Radweg auf der Brücke einseitig gesperrt?

Ist der Verwaltung bekannt, dass es aufgrund dieser Sperrung immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern kommt?

Wann wird dieser Bereich für den Fuß- und Radverkehr wieder freigegeben?



 

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Bei einer Sonderprüfung der Brücke 247 Wunstorfer Straße (B441) in Hannover wurde festgestellt, dass einzelne tragende Stahlteile unterhalb der einen Fuß- und Radwegseite korrodiert sind und damit die Tragfähigkeit des Weges eingeschränkt ist. Der Fuß- und Radweg wurde deshalb vorsorglich seit Anfang November 2021 aus bautechnischen Gründen gesperrt. Für die Sperrung hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hannover den Plan zur Verkehrslenkung zugeliefert.



Zu 2:

Kritische Situationen kann es für Fußgänger, die stadtauswärts unterwegs sind, nur geben, wenn sie nicht rechtzeitig die Straßenseite wechseln und die Fahrbahn benutzen. In kurzer Distanz befinden sich ein Zebrastreifen und eine Ampelanlage zum sicheren Wechsel. Radfahrer brauchen die Straßenseite nicht zu wechseln. Für sie wurden Asphaltrampen im Bordsteinbereich gebaut, damit sie sich im Brückenbereich auf die Fahrbahn ein- und ausfädeln können. Im Brückenbereich gilt deshalb stadtauswärts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.



Zu 3:

Die Instandsetzung der Fuß- und Radwegtragkonstruktion wird im WSA MLK/ESK vorbereitet. Verlässliche Angaben zur Freigabe können erst nach Auftragsvergabe gemacht werden.